Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aparthotel Hohenzollern Bad Kissingen

 

1 GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Aparthotels.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aparthotels.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Aparthotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags vom Kunden durch das Aparthotel zustande. Dem Aparthotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Aparthotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Aparthotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Aparthotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Aparthotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Aparthotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, hier werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Das Aparthotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Aparthotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Aparthotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Das Aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Aparthotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Aparthotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Aparthotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Aparthotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Aparthotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2  Sofern zwischen dem Aparthotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Aparthotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Aparthotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Aparthotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Aparthotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Tritt der Mieter bis zu 28 Tage vor Anreise vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entstehen für ihn keine Bearbeitungs- oder Stornogebühren.

4.5 Tritt der Mieter 27 bis 22 Tage vor Anreise vor Mietbeginn vom Vertrag zurück. So entstehen für ihn 35% Bearbeitungs- oder Stornogebühren.

4.6 Tritt der Mieter 21 bis 15 Tage vor Anreise vor Mietbeginn vom Vertrag zurück. So entstehen für ihn 50% Bearbeitungs- oder Stornogebühren.

4.7 Tritt der Mieter 14 bis einen Tag vor Anreise vor Mietbeginn vom Vertrag zurück. So entstehen für ihn 75% Bearbeitungs- oder Stornogebühren.

4.8 Bei Nichtanreise der Reise ohne Aparthotel davon in Kenntnis zu setzten oder Absage kurzfristiger als 24 Stunden vor Anreise wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in voller Höhe des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.

4.9 Tritt ein Mieter während des verbindlich gebuchten Aufenthaltes vom Mietverhältnis zurück, so werden keine, auch nicht anteilige, Übernachtungskosten von Aparthotel erstattet.

4.10 Aparthotel hat das Recht, den konkreten Schaden gemäß § 651 i. BGB analog zu berechnen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich gewesen ist.

4.11 Sofern das Mietobjekt anderweitig und in vollem Zeitumfang vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr auf 15 % des Mietpreises, die Gebühr beträgt aber mindestens 50,00 € je Apartment. Der Mieter ist berechtigt nachzuweisen, dass Aparthotel niedrigere Kosten entstanden sind.

 

5       RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Aparthotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Aparthotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Aparthotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Aparthotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Aparthotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Aparthotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Aparthotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Aparthotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.4 Das Aparthotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt durch Aparthotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab ca. 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Aparthotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Aparthotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Aparthotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Aparthotel vermietet eingerichtete Apartments. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters an der Mietsache entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.

6.5 Setzt sich ein Mieter über das Rauchverbot in einem Nichtraucher-Apartment hinweg, so behält sich das Aparthotel das Recht vor Maßnahmen auf Kosten des Mieters zu ergreifen um entstandene Schäden zu beheben (z.B. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma etc.). Der durch die Aufbereitung des Apartments für Aparthotel entstandene Schaden durch Mietausfall ist ebenfalls durch den Mieter (Vertragspartner) zu tragen.

 

 

7 HAFTUNG DES APARTHOTELS

7.1 Das Aparthotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Aparthotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Aparthotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Aparthotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Aparthotels auftreten, wird das Aparthotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Aparthotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Aparthotel empfiehlt die Nutzung des Aparthotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung / Anmeldepflicht mit dem Aparthotel.

7.3 Zur Aufrechterhaltung von Schadensansprüchen gegenüber Aparthotel besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung durch den Gast.

7.3 Für die unbeschränkte Haftung des Aparthotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Kissingen.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten – ist im kfm. Verkehr der Sitz vom Aparthotel -hier Bad Kissingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Aparthotel.

8.4 Es gilt deutsches Recht.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Aparthotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihren wirtschaftlichen Sinngehalten in rechtlich zulässiger Weise entspricht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand Mai 2021 – Änderungen vorbehalten

Aparthotel Hohenzollern Bad Kissingen

 

Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt Aparthotel keine Haftung.